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FAQ zur Masterarbeit

Masterarbeiten werden in der Regel von der Leiterin des Arbeitsbereichs erstbetreut, sie können jedoch auch von promovierten Mitarbeiter*innen erstbetreut werden. Dies kommt etwa dann vor, wenn Ihr Masterarbeitsthema aus einem Seminar, das Sie besucht, oder einer Hausarbeit, die Sie geschrieben haben, hervorgeht. Die Zweitbetreuung kann von einem Mitglied des Arbeitsbereichs Kultur, gerne aber auch – insbesondere bei interdisziplinär angelegten Arbeiten – von einem Mitglied der anderen Arbeitsbereiche des OEI oder externen Gutachter*innen vorgenommen werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, Ihre Betreuungsanfrage in der Sprechstunde mit ihren Betreuer*innen zu besprechen. Wir empfehlen, Ihre*n Zweitgutachter*in in die Betreuung mit einzubeziehen und während der Arbeit an Ihrem Masterprojekt zu konsultieren.

Die Masterarbeit soll ca. 21 000 Wörter umfassen.

Die Masterarbeit kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen und kann in begründeten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit) durch Antrag beim Prüfungsausschuss verlängert werden. Hierfür müssen geeignete Nachweise erbracht werden.

Sie können in Ihrer Arbeit thematisch an vorherige Arbeiten anschließen, müssen aber in der Masterarbeit eine eigenständige Fragestellung und Argumentation entwickeln.

Die Masterarbeit muss nicht verteidigt werden.

Sie können und sollen schon frühzeitig mit der Themensuche und Vorbereitung der Masterarbeit beginnen, idealerweise im dritten Fachsemester. Der eigentliche Schreibprozess beginnt aber erst nach der Genehmigung des Themas durch die Betreuer:innen und den Prüfungsausschuss und der darauf folgenden Anmeldung des Themas beim Prüfungsbüro.