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Anerkennung der im europäischen Ausland erbrachten Leistungen

Ein wichtiges Ziel Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts im Ausland ist die Anerkennung der zuvor im Learning Agreement festgelegten und an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen.

Bitte wenden Sie sich zwecks Anerkennung zeitnah nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland bzw. nach dem Erhalt des Transcript of Records der Partnerhochschule an Ihre(n) Modulverantwortliche(n) der jeweiligen Abteilung am Osteuropa-Institut.

Dafür gilt folgendes Verfahren:

  1. Nach Rückkehr der Studierenden reichen diese als Nachweis der an der Partneruniversität im Ausland erbrachten Studienleistungen das Dokument „Transcript of Records“ der Partnerhochschule sowie das Learning Agreement (Teil „After the Mobility“, s. Anhang S. 6 und S. 9-10) beim zentralen Erasmus-Team ein und geben an, ob sie sich Studienleistungen anerkennen lassen möchten.
  2. Möchte der Studierende sich die im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen, stellt er / sie einen entsprechenden Antrag beim Fachbereich und reicht dazu zusätzlich zu den vom Fachbereich erforderlichen Dokumenten das Formular „Learning Agreement - After the Mobility“ ein.
  3. Der Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen wird im Fachbereich nach den eingerichteten Verfahren bearbeitet. Am Ende des Prozesses dokumentieren die Prüfungsbüros die anerkannten Leistungen nach ihrem bisherigen System und / oder durch die Erstellung eines Anerkennungsbescheids, der den Mindestvorgaben der EU-Kommission (s. Learning Agreement im Anhang, S. 6, Tabelle F) entspricht, bzw. direkt in Tabelle F.
  4. Die Prüfungsbüros leiten die erstellten Anerkennungsbescheide an das Referat IV C Internationale Studierendenmobilität – Welcome Services, z. Hd. Frau Erthner (Erasmus Outgoings) weiter.