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Auslands-BaföG

Ein Studienaufenthalt im Ausland bietet Studierenden die Chance, ihren Horizont zu erweitern und neue Erfahrungen zu sammeln. Zudem begrüßen viele Arbeitsgeber Auslandsaufenthalte. Allerdings muss bedacht werden, dass bei einem entsprechenden Aufenthalt mit Mehrkosten in Form von Studiengebühren oder Auslandskrankenversicherungen gerechnet werden muss. Für die Dauer des Aufenthalts kann jedoch das so genannte Auslands-BAföG beantragt werden.

Die hohen zusätzlichen Kosten einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch die Studierenden während des Auslandsaufenthalts gefördert werden können, die im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten.

Da EU-Staaten wie Inland behandelt werden, erhalten BAföG-Empfänger, die im EU-Ausland studieren, keinen Auslandszuschlag, sondern weiterhin den Betrag, der ihnen für ihr Studium im Inland gezahlt würde. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss trotzdem unbedingt gestellt werden, da bei einem Wechsel des Studienortes die Zuständigkeit auf ein anderes BAföG-Amt übergeht. Außerdem werden evtl. Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zur Krankenversicherung gezahlt.

Die zusätzlichen Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.

Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen. Die Anträge sollten frühzeitig, möglichst 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt eingehen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden.


Wichtiger Hinweis: Liegen zwischen dem Ende des Auslandsstudiums und der Wiederaufnahme des Studiums in Deutschland mehr als zwei Monate, kann es zu Förderungslücken kommen.