„Nach Wende und End der DDR stehen System und Systemunrecht des Staatssozialismus – mißverständlich als „Regierungskriminalität“ bezeichnet – vor dem Strafrichter. Wohl in keinem anderen Strafverfahren finden sich Konflikte und Kontroversen um deutsche Vergangenheitsbewältigung gegenwärtig so zugespitzt wie in den „Mauerschützenprozessen“. Anstelle pauschaler Gesamturteile („Unrechtsstaat“) sind genauere Kriterien für die Einzelfallbeurteilung von Taten und die vorwerfbare Tatschuld der Täter zu erarbeiten“. Mit diesen einleitenden Worten greift der Autor eine Problematik auf, die zu den umstrittensten Themen der Gegenwart gehört. Engagiert untersucht der Verfasser die rechtsstaatlichen Grenzen und Verfahrensanforderungen bei der Durchführung von Strafprozessen, bei denen die politische Einordnung eine entscheidende Rolle spielt.
Quelle: Klappentext aus dem Band