Studien- und Prüfungsordnung
Den Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studien- und Prüfungsordung von 2023. Sie enthält einen exemplarischen Studienverlaufsplan, beschreibt Modulinhalte und bietet einen Überblick zu jeweiligen Prüfungsleistungen, Leistungspunkten (LP) sowie dem Arbeitsaufwand für jedes Modul. Auch die Anforderungen an die Masterarbeit sind festgelegt.
Die Studien- und Prüfungsordnung von 2018 (English Version), die 2021 (English version) geändert und ergänzt wurde, tritt damit außer Kraft.
Ausgelaufene Studienordnung von 2018
Ab dem Sommersemester bieten wir keine Kurse mehr an für die SPO 2018 (es sei denn Sie haben maximal noch einen Sprachkurs offen). Wenn Sie bereits alle Prüfungsleistungen erbracht haben und im Sommersemester 2026 Ihre Masterarbeit schreiben und abschließen, müssen Sie nicht wechseln.
Für alle anderen gilt: Um zu Ende zu studieren, müssen alle Studierende aus der Studien- und Prüfungsordnungen 2018 einen Wechsel in die SPO von 2023 beantragen. Wenn Sie noch Seminare oder mehrere Sprachkurse belegen müssen, so nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ab dem Sommersemester 2026 keine Anerkennung von Leistungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung von 2018 mehr erfolgen kann.
Für einen Wechsel auf die SPO von 2023 sind folgende Schritte nötig:
- Im ersten Schritt füllen Sie das Formular „Anrechnungsbescheinigung“ in den entsprechenden Spalten aus.
- Im zweiten Schritt gehen Sie zu dem/der den Modulverantwortlichen, der/die Zuordnung vornimmt. Unterschrieben wird die Anrechnungsbescheinigung aber nicht vom Modulverantwortlichen, sondern vom Prüfungssauschuss des OEI. Die Modulverantwortlichen nehmen lediglich die Zuordnung für den Profilbereich vor, d.h. die gesamte Anrechnung für den kompletten Profilbereich passiert auf einer Anrechnungsbescheinigung. Das Ausfüllen der Anrechnungsbescheinigung geht für Sie und den Modulverantwortlichen einfacher, wenn Sie den Antrag auf Umschreibung MA OES in 2023 bereits ausgefüllt und dabei haben.
- Anschließend senden Sie beide Formulare an den Prüfungsausschuss de
- s OEI!
