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Masterarbeit

Spätestens ab dem dritten Semester sollten sich Studierende mit der Planung und Durchführung ihrer Masterarbeit beschäftigen. Im jeweiligen Profilbereich muss ein verpflichtenden Kolloquium absolviert werden. Die Masterarbeit muss über das Prüfungsbüro des OEI angemeldet werden.

Anmeldung

Wenn Sie ein Thema und eine Betreuung gefunden haben, sollten Sie sich zur Masterarbeit anmelden. Dies geschieht laut Studienverlaufsplan im 4. Fachsemester. Die Bearbeitungszeit startet mit der Themenausgabe jeweils zum Ende der Anmeldemonate.

Das Prüfungsbüro stellt auf seiner Webseite entsprechende Informationen für die Anmeldung der Masterarbeit zur Verfügung. Die Anmeldung von Masterarbeiten kann im Sommersemester bis Mitte April, Mitte Mai und Mitte Juni, im Wintersemester bis Mitte November, Mitte Dezember und Mitte Januar erfolgen. Die genauen Termine gibt das Prüfungsbüro jeweils bekannt (siehe Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit).

Grundsätzlich gilt, dass zur Anmeldung der entsprechende Anmeldebogen mit den Unterschriften der betreuenden Personen sowie der/des Prüfungsausschussvorsitzenden sowie dem Thema der Arbeit eingereicht werden muss.

Betreuung

Die Studierenden müssen eigenständig eine Erst- und Zweitbetreuung suchen. Grundsätzlich sind die prüfungsberechtigten Lehrkräfte aus dem Profilbereich für die Betreuung und Bewertung der Masterarbeit zuständig. Informieren Sie sich, zu welchen Themen und auf welchen Gebieten die Lehrenden der verschiedenen Profilbereiche arbeiten und besuchen Sie deren Sprechstunden.

Emeritierte oder pensionierte Hochschullehrer*innen der FU Berlin dürfen lebenslang lehren und prüfen. Auch wer an eine andere Institution gewechselt ist und dort prüfungsberechtigt ist, darf eine Masterarbeit betreuen.

Zunächst sollte eine Betreuung am OEI gesucht werden. Findet sich hier niemand, kann die Suche FU-weit ausgedehnt werden und dann erst darüber hinaus. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss eine externe Betreuung genehmigen (formloser Antrag mit CV der gewünschten Person und einer Begründung). Diese Option gibt es allerdings ausschließlich  für Studierende, die in der SPO 2023 immatrikuliert sind. Mindestens ein:e Betreuer:in (Erst- oder Zweitbetreuung) muss am OEI lehren. Mitarbeitende der FU, die keine Lehrverpflichtung haben (etwa drittmittelfinanzierte Projektmitarbeitende) dürfen keine Abschlussarbeiten betreuen.

Schreiben

Die Masterarbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und soll ca. 21.000 Wörter umfassen. Dieser Umfang darf höchstens um 10 % unter- oder überschritten werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen.

Fristverlängerung

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem das ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Abgabe

Die Masterarbeit ist spätestens zum Abgabetermin und nur als PDF-Datei in einer Mail an das Prüfungsbüro (ma-oei@polsoz.fu-berlin.de) zu senden. Die Studierenden erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Gutachter*innen erhalten die Arbeit dann weitergeleitet.

Sie müssen außerdem schriftlich versichern, dass Sie die Masterarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.

Benotung

Sobald beide Bewertungen für Ihre Masterarbeit vorliegen, können Sie das Ergebnis im Campus Management einsehen. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf das Campus Management haben, können Sie das Ergebnis per E-Mail beim Prüfungsbüro erfragen. Nicht bestandene Abschlussarbeiten im MA dürfen zweimal wiederholt werden.