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Das Berufspraktikum in den Studien- und Prüfungsordnungen

Laut der Studien- und Prüfungsordnung von 2018 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2018/2019) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt sieben Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 7 Abs. (6) der Prüfungs- und Studienordnung (15/2018))

Laut der Studien- und Prüfungsordnung von 2015 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2015/2016) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt acht Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 7 Abs. (6) der Prüfungs- und Studienordnung (26/2015))

Laut der Studien- und Prüfungsordnung von 2014 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2014/2015) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt acht Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 7)

Laut der Studienordnung von 2012 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2012/2013) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt acht Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 4)