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Welche Aufgabe habe ich als Zweitbetreuer in der mündlichen Prüfung?

Der Zweitgutachter ist in der Regel auch der Zweitprüfer in der mündlichen Prüfung, bitte planen Sie diese daher schon frühzeitig ein. Sie findet meist etwa 6 Wochen nach der Abgabe der MA-Arbeit statt.

Geprüft wird eine Stunde: eine halbe Stunde inhaltlich in der Kerndisziplin und eine halbe Stunde zur Masterarbeit. Die Thesen/Fragen der inhaltlichen Prüfung spricht der Studierende mit dem Erstbetreuer ab.