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Wie kann ich Gutachter einer Masterarbeit sein?

Grundsätzlich gilt, dass nur die ProfessorInnen am OEI als Erstgutachter fungieren. Alle anderen DozentInnen sind damit Zweitgutachter, was auch ohne Promotion möglich ist. Sie sind prüfungsberechtigt, wenn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem zustimmt. Bitte wenden Sie sich daher an Prof. Schrettl.