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Wann schreibe ich meine Masterarbeit?

Für die Masterarbeit gelten im Rahmen des Doppelmasters gesonderte Fristen. Unabhängig davon, ob Sie die Masterarbeit an der FU Berlin schreiben oder Ihr viertes Semester an der HSE St. Petersburg verbringen, müssen Ihre Masterarbeit bis zum Ende des zweiten Studienjahres, d.h. bis zum Oktober des jeweiligen Jahres verteidigt haben. In begründeten Fällen können Sie die Masterarbeit auch ein Jahr später verteidigen. Die Betreuung der Masterarbeit sollte im Team von Mitarbeiter:innen beider Universitäten übernommen werden. Die Wahl Ihrer Betreuer:innen nehmen Sie nach Absprache mit denselben eigenständig vor.