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Rezension 3

Rezension Nummer 3 vom 16.11.2003

Mariana Hausleitner: Die Rumänisierung der Bukowina. Die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Großrumäniens 1918–1944. (= Südosteuropäische Arbeiten, Bd. 111) München: R. Oldenbourg Verlag 2001, 500 S., ISBN 3-486-56585-0 (Hardcover), 64,80 €

 

Mariana Hausleitner, Brigitte Mihok, Juliane Wetzel (Hrsg): Rumänien und der Holocaust. Zu den Massenverbrechen in Transnistrien 1941–1944. (Nationalsozialistische Besatzungspolitik in Europa, Bd. 10) Berlin: Metropol Verlag 2001, 180 S., ISBN 3-932482-43-3, 19,00 €.

 

Dorel Bancoş: Social şi naţional în politica guvernului Ion Antonescu (Das soziale und das nationale Element der Politik der Regierung Ion Antonescu), Bukarest: Editura Eminescu 2000, 400 S., ISBN - , ca. 20,00 €.

 

Rezensiert von: Dietmar Müller (Berlin)

 

Dank der zahlreichen, auch in Rumänien erschienenen Arbeiten unter anderem Jean Ancels, Radu Ioanids und des Herausgeberteams um Lya Benjamin und Ladislau Gyémánt zum rumänischen Anteil am Holocaust an der europäischen Judenheit im Vorfeld und während des Zweiten Weltkriegs scheint dieses historiographische Feld in dokumentarischer Hinsicht so gut aufgearbeitet zu sein, dass nun verschiedene Forschungsperspektiven auf Phänomene der Zwischenkriegszeit sowie des Zweiten Weltkriegs offen stehen. Zum Beispiel auf den Ausbreitungsgrad des Antisemitismus in der rumänischen Gesellschaft der Zwischenkriegszeit oder auf verschiedene Politikelemente der Rumänisierung in einer bestimmten Provinz, wie sie Mariana Hausleitner in ihrer Habilitationsschrift in der Bukowina analysiert.

 

Der Sammelband “Rumänien und der Holocaust” präsentiert im wesentlichen den Forschungsstand in verschiedenen Bereichen dieses historiographischen Feldes. Dorel Bancoşs extensive Archivstudien zu sozialen und nationalen Motiven in der Politik der Regierung Ion Antonescu (1940 bis 1944) hätten die Basis sein können für einen fruchtbaren Binnenvergleich der Antonescuschen Politik gegenüber den verschiedenen Minderheiten und dadurch auch für Erklärungen des eigenwilligen Charakters des rumänischen Holocaust.

 

Solche Forschungsperspektiven sind Bancoş aber gänzlich fremd, da er in methodologischer Hinsicht vollständig “aktenpositivistisch” (mit einer Ausnahme, auf die weiter unten einzugehen ist) vorgeht und seine forschungsleitende Absicht die Exkulpierung Ion Antonescus zu sein scheint.

 

Die Kombination seiner Methodologie und seiner forschungsleitenden Absicht führt Bancoş dazu, dass er sich die Perspektive Ion Antonescu und seiner Regierung auf die behandelten Problemfelder völlig unkritisch und in toto zu eigen macht. Insbesondere in den Abschnitten zur Politik gegenüber der jüdischen und der Roma-Minderheit sowie dem Kapitel zum “Arbeitsregime in Rumänien (1940–1944)” wird dies deutlich.

 

Zu diesen Themen referiert er jeweils die gesetzgeberischen Maßnahmen der Regierung Antonescu sowie deren Begründung, ohne allerdings selbst ein Werturteil über ihre Moralität, ihre Folgen für die bürgerliche Gesellschaft und auf den Charakter des juristisch-politischen Systems zu äußern. Sein einziger Wertmaßstab zur Beurteilung der Gesetzgebung und der politischen Praxis ist die in Zahlen messbare Effektivität der Maßnahmen. Bemerkenswerterweise kommt sein “Aktenpositivismus”, also der Glaube, mit einer Reproduktion der Akten würde man gleichzeitig auch die soziale Realität der Vergangenheit eins zu eins abbilden, nicht gleichmäßig auf alle behandelten Felder zur Anwendung.

 

Während er nämlich den Zahlen und Aussagen der Behörden zu den geleisteten Hilfen für die von Vertreibungen, staatlich geregeltem Bevölkerungsaustausch und von den allgemeinen Entbehrungen des Krieges Betroffenen uneingeschränkt Glauben schenkt, zweifelt er die Auswirkungen der staatlichen Verdrängungsmaßnahmen gegenüber den Juden aus zahlreichen wirtschaftlichen (S. 141–147) und gesellschaftlichen Bereichen ebenso an, wie die Folgen der Deportation der Juden und der Roma nach Transnistrien.

 

Die wenigen kritischen Aussagen Bancoşs zu Transnistrien und der rumänischen Judenverfolgung müssen als wissenschaftliche Lippenbekenntnisse gewertet werden, berücksichtigt man den textlichen Kontext, in dem sie stehen:

 

“Die (politische, Anmerkung des Rezensenten) Konjunktur, die mit den Gebietsabtretungen im Sommer 1940 sowie mit dem Engagement Rumäniens auf Seiten Deutschlands im Krieg gegen die Sowjetunion geschaffen wurde, hat leider dazu geführt, dass die jüdische Minderheit Rumäniens in den Jahren 1940–1944 den Verlust vieler Menschenleben erfahren hat .” (S. 157f.)

 

Oder wenn er die Judenpolitik Antonescus als wohlwollende Diskriminierung einschätzt: “Durch das Verbot, Juden zum Militärdienst und zu zivilen Diensten einzuberufen, diskriminierende Maßnahmen, die in Kriegszeiten gleichzeitig schützenden Charakter hatten, hat die Regierung Ion Antonescus tatsächlich zur Bewahrung der jüdischen Gemeinschaft Rumäniens beigetragen, während zehntausende Rumänen ihr Leben an der Ostfront geopfert haben. Eine Ausnahme hiervon stellen sicherlich die Juden Bessarabiens und der Nordbukowina dar.” (S. 155f.).

 

Die Motivation der ersten gewaltsamen Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung während des Rückzugs der rumänischen Truppen aus Bessarabien und der Nordbukowina im Sommer 1940 schreibt er, der damaligen Pressekampagne und den Schutzbehauptungen der Armeeführung folgend, der angeblich feindlichen Haltung der Juden gegenüber den rumänischen Truppen zu.

 

Mariana Hausleitner kann aufgrund ihres intensiven Aktenstudiums bezüglich der Bukowina zwar von Symphatien einiger Juden für die Sowjetmacht berichten, ebenso von jüdischen Ausreiseanträgen in die Sowjetunion nach 1940. Sie weist die These von einer intensiven Unterstützung der Juden der Bukowina für die Sowjetunion bis hin zur Spionage aber zurück. Vielmehr habe die rumänische Armee, Bürokratie und auch die Gesellschaft nach einem Sündenbock für den Verlust der Territorien gesucht sowie für die Umstände, in denen sie geräumt wurden. Tausende Soldaten seien dabei desertiert und viel Militärgerät zurückgelassen worden (S. 349ff.).

 

Bezüglich der Deportation der bessarabischen und bukowinischen Juden nach Transnistrien paraphrasiert Bancoş wiederum die Begründung der Behörden, sie seien Kommunisten und hegten anti-rumänische Gefühle. Seine persönliche Meinung zu diesem Pauschalvorwurf wird in einer Bemerkung zu der Aktion des Czernowitzer Bürgermeisters Traian Popovici deutlich, möglichst viele Juden als unabkömmliche Spezialisten zu erklären und sie somit vor der Deportation zu schützen:

 

“Gleichwohl gibt es genügend Indizien, dass nicht ohne Eigennutz gehandelt wurde und dass in jedem Fall Individuen als ‚Spezialisten’ geblieben sind, deren Spezialität im Gegenteil ihre Deportation geradezu notwendig gemacht hätte ” (S. 162).

 

Das Problem, die Judenpolitik Antonescus als Ganze einzuschätzen, löst Bancoş nach der Methode, das betreffende Phänomen, nämlich den Genozid, möglichst eng zu definieren, so dass die rumänische soziale Realität davon markant abweicht. Demnach impliziere der Genozid eine systematische Vorgehensweise zum Zwecke der völligen oder teilweisen Vernichtung einer ethnischen Gruppe, was in Rumänien offensichtlich nicht der Fall gewesen sein soll, denn weder habe die Regierung je einen einschlägigen Befehl erlassen noch trage die Administration die alleinige Verantwortung.

 

Während er das Verhalten der mit der Aufsicht über die Lager und der mit der Bewachung der Juden Betrauten als “insgesamt (...) zivilisiert” (S. 167) einschätzt, wird die Mittäterschaft der verschiedenen deutschen Truppenteile sowie der ukrainischen und deutschen Bevölkerung in Bessarabien, der Bukowina und Transnistrien herausgestrichen; die rumänische Bevölkerung bleibt als Akteur von Pogromen und Plünderungen unerwähnt.

 

So schrumpft die rumänische Verantwortung an dem “Verschwinden” eines Teils der rumänischen Juden, wie der Euphemismus Bancoşs lautet, auf “bedauernswerte Missbräuche vereinzelter Elemente der rumänischen Armee” (S. 165) und auf “Mißbräuche (...) vereinzelter Elemente der rumänischen Verwaltung” (S. 166).

 

Ohne den kleinsten eigenen Kommentar referiert er die zeitgenössische antisemitische Begründung für die Judenpolitik, was als Versuch Bancoşs gelten kann, Antonescu zu rehabilitieren: “Die restriktiven, diskriminierenden Maßnahmen der Regierung Ion Antonescus gegen die Juden zielten nicht auf deren Vernichtung, sondern auf deren Emigration ab. Letzterer Weg der Lösung der jüdischen Frage wurde, offenkundig aus wirtschaftlichen Erwägungen, als die einzig akzeptable eingeschätzt” (S. 175f.).

 

Von dem heutigen Diskurs der Gruppenrechte scheint seine Einschätzung geprägt zu sein, die Judenpolitik der Regierung Antonescu sei geeignet gewesen, der rumänischen Judenheit zu erlauben, “ihre Identität als ethnische Gruppe zu bewahren” (S. 185).

 

Diese Beurteilungsperspektive ist hinsichtlich der Zwischenkriegszeit aber anachronistisch, gibt es doch genügend Hinweise darauf, dass erst der rumänische Antisemitismus der Zwischenkriegszeit und die Repression der Antonescu-Regierung aus den verschiedenen jüdischen Identitäten eine gemeinsame schuf.

 

In offensichtliche Widersprüche verwickelt sich Bancoş aber, wenn er versucht, die Spezifik der Judenpolitik Antonescus im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen zu beurteilen. Bedingt durch das Bündnis mit Nazi-Deutschland sei die rumänische Politik gegenüber den Juden zwangsläufig diskriminierend, gleichwohl aber nicht exterminatorisch, sondern lediglich auf deren Auswanderung aus wirtschaftlichen Gründen ausgerichtet gewesen.

 

Zunächst ist anzumerken, dass die nicht industriemäßig betriebene Ausrottung der eigenen Juden bzw. deren Nicht-Auslieferung an deutsche Behörden innerhalb der Verbündeten der Achsenmächte kein rumänisches Spezifikum ist, sondern bspw. von Bulgarien ebenso gehandhabt wurde. Der bulgarische Mythos vom “Land ohne Antisemitismus” ist an demselben Punkt zu hinterfragen, wie der von Bancoş vertretene rumänische Mythos von Antonescu als dem “Retter der rumänischen Judenheit”, nämlich an der Ungleichbehandlung der Juden aus den alten Landesteilen und denen aus einigen der neu hinzugewonnenen Provinzen wie Bessarabien und Bukowina bzw. (im bulgarischen Fall) Thrakien und Makedonien.

 

An diesem Punkt – idealerweise in komparativer Perspektive und im Kontext der Integrationsschwierigkeiten des Nationalstaates und den teilweise daraus entstehenden Purifikationsphantasien – nachzudenken, wäre gewiss lohnend.

 

Die Habilitationsschrift der Berliner Historikerin Mariana Hausleitner liefert reiches Material, um das Spezifikum des rumänischen Anteils am Holocaust wie oben angedeutet einzuschätzen.

 

Ihre Geschichte der Region Bukowina ist aber keineswegs teleologisch auf den Holocaust ausgerichtet, sondern behandelt diesen als eine der Entwicklungsmöglichkeiten einer multiethnischen Gesellschaft. Die Fragestellung der Arbeit ist also, ob die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Großrumäniens auf die Bukowina zu einer breiten Modernisierung geführt hat, und diese Frage beantwortend, weshalb deren Rumänisierung für die Juden in dem als “Barbarisierung” bezeichneten Holocaust endete.

 

Als Ursache für die in der Zwischenkriegszeit dominierende Ausrichtung der bukowinisch-rumänischen Politiker auf das politischen Zentrum Bukarest arbeitet Hausleitner die Anfänge der politischen Organisationen und Parteien heraus.

 

Anders als die auf Egalität und Massenmobilisierung ausgerichtete siebenbürgisch-rumänische Nationalbewegung, der es um die Gleichberechtigung mit den Ungarn und den Siebenbürger Sachsen ging, sei die der Bukowina sozial uneinheitlich und mobilisierungsschwach gewesen.

 

Die ersten modernen rumänischen Organisationsformen seien von Großgrundbesitzern dominiert gewesen und hätten daher weder für die Bauern noch für den entstehenden Mittelstand mobilisierenden Charakter gehabt. Die bukowinisch-rumänischen Nationalbewegung habe sich an den Forderungen der ebenfalls orthodoxen Ukrainer nach gleicher Teilhabe an den Einnahmen des Religionsfonds konstituiert.

 

Die rumänische Argumentation dagegen habe historistischen Charakter gehabt, indem sie die alleinige Bodenständigkeit der Rumänen in der Bukowina betont habe, während alle anderen ethnischen Gruppen erst vor kurzem zugezogen seien. Bereits im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts habe die Nationalbewegung auch eine antisemitische Stossrichtung gegen die Konkurrenz der Juden in den Schulen und der Universität sowie im (Holz-)Handel erhalten.

 

Noch am Vorabend der Inkorporation der Bukowina in Großrumänien charakterisiert Hausleitner die bukowinische Gesellschaft als eine multikulturelle, in der sich alle Kulturen frei entwickeln konnten, die aber aufgrund des ausgebliebenen wirtschaftlichen Modernisierungsschubes im 19. Jahrhundert schwach differenziert gewesen sei, so dass die auftretenden sozialen Konflikte ethnisiert werden konnten.

 

Gestützt auf die Schriften der Historiker Nicolae Iorga und Ion Nistor wurde die These der alleinigen “Alteinsässigkeit” der Rumänen in der Bukowina zu der offiziellen rumänischen Verhandlungslinie bei den Pariser Friedensverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg, nachdem sie in der Bukowina zuvor von der “Liga für die kulturelle Einheit der Rumänen” als gängige Argumentation etabliert worden war.

 

Auch bei der endgültigen Gestaltung der Staatsbürgerschaftsregelung 1924 sollte die auf Exklusion der Juden und der Ukrainer aus der Staatsangehörigkeit sowie vom Genuss der vollen Staatsbürgerrechte abzielende Argumentation zur Geltung kommen. Aufgrund voraussetzungsreicher Bedingungen sowie restriktiver Auslegung der Bestimmungen blieben zehntausende Ukrainer und Juden staatenlos, bevor 1938 deren Zahl durch die Revision der Einbürgerung der Juden noch einmal signifikant erhöht wurde.

 

In dem für den Aufbau der Arbeit zentralen Kapitel analysiert Hausleitner das Konzept und die Durchsetzungsformen der Rumänisierung auf den Feldern der Verwaltung, der (Land-) Wirtschaft, des Bildungswesens und der politischen Organisationen.

 

Eines der wichtigsten Instrumente dieser Politik war der Belagerungszustand, der die 8. Division der rumänischen Armee zum zentralen Machtfaktor in der Bukowina machte. Die Armeeführung sowie die Gendarmerie und die Siguranţa (deutsch: Sicherheit) konnten völlig legal in massiver Weise in sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Minderheiten eingreifen.

 

Die erste Dekade der Rumänisierungspolitik einschätzend, die in der Bukowina so wie in ganz Rumänien von der Nationalliberalen Partei bestimmt worden war, kommt Hausleitner zu der Schlussfolgerung, dass die Nationalliberale Partei (Partidul Naţional Liberal; PNL) zwar ein modernes Rumänien getragen von einer bürgerlichen Gesellschaft propagierte, die Modernisierung aber ausschließlich als Projekt des rumänischen Nationalstaates konzipierte und umzusetzen versuchte.

 

Für die neu angeschlossenen Gebiete wie die Bukowina hatte dies zur Folge, dass dort gerade jene Strukturen – z.B. ein blühendes Vereinswesen, ein gut funktionierendes Banken- und Genossenschaftssystem, vom Staat unabhängige Bereiche einer Bürgergesellschaft – zerstört wurden, durch die ein Modernisierungsschub in Gang hätte gesetzt werden können.

 

Die kurze Phase der von der der Nationalbäuerlichen Partei (Partidul Naţional-Ţărănesc; PNŢ) gestellten Regierungen reichte nicht aus, um deren alternatives Konzept der Modernisierung, das unter anderem eine Zusammenarbeit mit den nationalen Minderheiten vorsah, in die Tat umzusetzen. Zweifelhaft bleibt hierbei die Mehrheitsfähigkeit einer nationalen Verständigungspolitik innerhalb PNŢ selbst, angesichts des entschlossenen Widerstands der Nationalliberalen und weiter rechts stehender Parteien dagegen.

 

Nach der Weltwirtschaftskrise war das politische System Rumäniens vom Zerfall der parlamentarischen Strukturen gekennzeichnet und die Rumänisierungspolitik des liberalen politischen Establishments wurde unter dem Druck z.B. der Liga der Nationalchristlichen Verteidigung (Liga Apărării Naţionale Creştine; LANC) und der Legion “Erzengel Michael” verstärkt.

 

Als die protektionistische Wirtschaftspolitik bei weitem nicht die erwarteten Ergebnisse gezeitigt hatte und die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auch die Bauern und die Staatsbediensteten hart trafen, legten die Liberalen bereits Mitte der 1930er Jahre Gesetze zum “Schutz der nationalen Arbeit” auf, deren Zielrichtung sich bald als gegen die verschiedenen nationalen Minderheiten gerichtet herausstellte.

 

Der als Vorwand für die Repression dienende Irredentismus ukrainischer Kreise wird von Hausleitner lediglich in den unmittelbaren Nachkriegsjahren sowie erneut ab 1937 konstatiert und für die letztere Periode als Ausrichtung vor allem der Jugendlichen gedeutet, denen jenseits der Assimilation keine andere Integrationsmöglichkeit in die rumänische Gesellschaft offen stand.

 

Als Grund für die Radikalisierung der deutschen Minderheit in der Bukowina unter dem Einfluss des reichsdeutschen Nationalsozialismus führt sie neben dem Druck des rumänischen Nationalstaates auch die sich verschärfende wirtschaftlich-soziale Krise an.

 

Die jüdische Minderheit war am Vorabend der autoritären rumänischen Regime ihres traditionellen Bündnispartners – der deutschen Parteien – verlustig gegangen und hatte zudem eine politische Zersplitterung erlebt, so dass sie den unter der Regierung Octavian Goga/Alexandru C. Cuza (ab Januar 1938) einsetzenden Repressionsmaßnahmen hilf- und orientierungslos gegenüberstand.

 

Hausleitner hebt hervor, dass der rechtlose Zustand für viele Juden bereits vor dem September 1940, also der Proklamierung des “Nationallegionären Staates”, begann, als ihnen in großer Zahl die rumänische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Die entsprechenden Textpassagen bei Hausleitner muten wie ein Dialog mit dem Teil der rumänischen Historiographie an, für die hier stellvertretend die Studie Dorel Bancoşs besprochen wurde, und die die antisemitische Gesetzgebung Antonescus als Anhängsel des deutschen Nationalsozialismus bagatellisiert.

 

Aber sowohl die Königsdiktatur Carols II. (1938 bis 1940) als auch die Militärdiktatur Antonescus samt der sie tragenden Eliten müssen als politisch-soziale Realitäten gewertet werden, die aus der Mitte der rumänischen Gesellschaft entstanden sind. Dafür spricht zum einen der von vielen Intellektuellen in der Zwischenkriegszeit geführte intensive antisemitische Diskurs, zum anderen aber auch die wachsende Popularität der Legion “Erzengel Michael” sowie die bereitwillige Übersetzung dieses Diskurses und des politischen Druckes in antijüdische Maßnahmen und Gesetze seitens der liberalen Eliten in den 30er Jahren.

 

Der Zerstörung der Bukowiner Multikulturalität zwischen 1940–1944 widmet Hausleiner ein eigenes Kapitel; ergänzend dazu kann der von ihr, Brigitte Mihok und Juliane Wetzel herausgegebene Sammelband “Rumänien und der Holocaust” gelesen werden.

 

In Übereinstimmung mit Hausleitner arbeiten mehrere Autoren des Bandes wie Jean Ancel, Radu Ioanid und Andrej Angrick die überwiegende Verantwortung des rumänischen Generalstabs und rumänischer Armeetruppen und Gendarmerieeinheiten am Massenmord an den Juden z.B. in Iaşi 1941, in zahlreichen Orten der Bukowina und Bessarabiens sowie während der Deportation nach Transnistrien und in den dortigen Lagern heraus.

 

Jenseits des traditionellen faktographischen Zugangs zu dem Thema bewegt sich der Beitrag Armin Heinens, der an einigen markanten Punkten, wie z.B. Dorohoi 1940, Rückzug der rumänischen Truppen aus den abgetrennten Landesteilen, Iaşi 1941 etc., dem Zusammenhang Krieg, Gewalt und Kultur nachgeht.

 

Er stellt das von deutschen Beobachtern des rumänischen Variante der Judenvernichtung als planlos, chaotisch und unnötig grausam gewertete Vorgehen rumänischer Soldaten und Gendarmen in einen kulturellen Zusammenhang: Der Krieg gegen die Sowjetunion und gegen die “Judeo-Kommunisten” war kein gewöhnlicher Krieg, sondern einer, der auf die Zerstörung der sozialen Lebensgrundlage ganzer Bevölkerungsgruppen abzielte.

 

So liest Heinen den Begriff Antonescus, “Säuberung des Gebietes” (curăţarea terenului), als sprachlichen Ausdruck für eine Politik und eine Kriegsführung, die “auf die Säuberung von gesellschaftlicher Unordnung wie auf die symbolisch eindeutige Festigung der eigenen Herrschaft” abzielte. Der traditionelle Antisemitismus war also “überlagert von älteren Formen ritueller Reinigung eines von ‚Fremden‘ und ‚Ungläubigen‘ besudelten Raumes” (S. 46).

 

Dadurch wird auch verständlich, dass die Purifikationsphantasien sich nicht nur auf die Juden bezogen, sondern unter anderem auch auf die Ukrainer und die Roma, deren Deportationsschicksal Aufsätze von Brigitte Mihok und Viorel Achim gewidmet sind. Mihok und Achim betonen allerdings, dass dieses Thema selbst auf der faktographischen Ebene noch der erschöpfenden Behandlung bedarf.

 

Den Sammelband beschließen drei Beiträge, die sich mit der Repräsentation bzw. der Rezeption des Holocaust beschäftigen: Lya Benjamin geht der Behandlung der “Judenfrage” im Bukarester Tageblatt nach, Hildrun Glass untersucht die Rezeption des Holocaust in Rumänien 1944–1947 und Hannelore Baier analysiert die Wahrnehmung der Judenverfolgung in Rumänien nach 1989.

 

Die zentrale Quelle in Hildrun Glass‘ Aufsatz ist ein längeres Memorandum der jüngeren Generation innerhalb des engeren Führungskreises der PNŢ, das im Oktober 1946 der britischen Botschaft übergeben wurde, und in dem die “jüdische Frage” einen prominenten Platz einnahm. In diesem Schriftstück finden sich neben den altbekannten Stereotypen des rumänischen Antisemitismus aus der Zwischenkriegszeit auch eine verzerrte Wahrnehmung und Darstellung der Maßnahmen des Antonescu-Regimes gegen die Juden.

 

Im letzten Teil ihres Beitrages legt sie die Doppelzüngigkeit der Kommunistischen Partei Rumäniens bloß deren Haltung gegenüber den Juden in der unmittelbaren Nachkriegszeit rein taktischen Erwägungen der Machtgewinnung untergeordnet waren, und wendet sich damit implizit gegen die These, die rumänischen Juden hätten überproportional von der Kommunisierung des Landes profitiert, oder gar das kommunistische Regime in Rumänien installiert.

 

Hannelore Baier schließlich untersucht v.a. die Repräsentation des Antonescu-Regimes und des rumänischen Holocaust in rumänischen Geschichtslehrbüchern sowie Versuche, Antonescu als Patrioten und Kriegshelden zu rehabilitieren. Der aggressiv antisemitische Diskurs solcher Publikationen wie “Atac la persoana” (Attacke auf die Person) würde sich in der rumänischen Öffentlichkeit großer Toleranz erfreuen, wobei der Verlauf der Debatte um das Tagebuch des Schriftstellers Mihail Sebastians sowie um die Vergleichbarkeit des Holocaust mit dem Gulag nicht eben zu einer Diskreditierung antisemitischer Einstellungen im rumänischen öffentlichen Raum beigetragen habe.

 

Bei Bancoş wird in besonderer Weise deutlich, was auch einen signifikanten Teil der rumänischen Historiographie (vgl. die Ausführungen Hannelore Baiers zu Dinu C. Giurescu und Florin Constantiniu) bezüglich des Zweiten Weltkriegs und des rumänischen Anteils am Holocaust an der europäischen Judenheit charakterisiert: Die nahezu uneingeschränkte Identifikation mit den von den damaligen politischen Eliten als Zielen des rumänischen Nationalstaat proklamierten Politik.

 

Unter dem Einfluss der von Daniel Barbu als “post-kommunistischer Anti-Kommunismus” charakterisierten intellektuellen Strömung im Rumänien der 1990er Jahre werden sämtliche Maßnahmen, die als anti-kommunistisch gedeutet werden können, allein dadurch schon positiv gewertet.

 

Die Kombination dieser beiden historiographischen Tendenzen führt dazu, dass insbesondere die “jüdische Frage” und der Holocaust unter dem Prisma des durch Inhomogenität und Kommunismus bedrohten Nationalstaates betrachtet, und die Judenverfolgung somit mehr oder weniger offen als legitime Notwehr gewertet wird.

 

Dietmar Müller

 

e-mail: dietmar-m.mueller@gmx.de

Redaktion Heiko Hänsel haenselh@zedat.fu-berlin.de

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