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Masterarbeit

Spätestens ab dem dritten Semester sollten sich Studierende mit der Planung und Durchführung ihrer Masterarbeit beschäftigen. Neben einem verpflichtenden Kolloquium im jeweiligen Profilbereich muss hierzu auch eine Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsbüro des OEI durchgeführt werden.

Anmeldung

Wenn Sie ein Thema und eine Betreuung gefunden haben, sollten Sie sich zur Masterarbeit anmelden. Dies geschieht laut Studienverlaufsplan im 4. Fachsemester. Die Bearbeitungszeit startet mit der Themenausgabe jeweils zum Ende der Anmeldemonate.

Das Prüfungsbüro stellt auf seiner Webseite entsprechende Informationen für die Anmeldung der Masterarbeit zur Verfügung. Die Anmeldung von Masterarbeiten kann im Sommersemester bis Mitte April, Mitte Mai und Mitte Juni, im Wintersemester bis Mitte November, Mitte Dezember und Mitte Januar erfolgen. Die genauen Termine gibt das Prüfungsbüro jeweils bekannt (siehe Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit).

Grundsätzlich gilt, dass zur Anmeldung der entsprechende Anmeldebogen mit den Unterschriften der betreuenden Person sowie der/des Prüfungsausschussvorsitzenden sowie dem Thema der Arbeit eingereicht werden muss. Bitte beachten Sie, dass für die Doppelmasterprogramme gesonderte Formulare benötigt werden. Diese finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Prüfungsbüros.

Betreuung

Die Studierenden müssen eigenständig eine Erst- und Zweitbetreuung suchen. Grundsätzlich sind die prüfungsberechtigten Lehrkräfte aus dem Profilbereich für die Betreuung und Bewertung der Masterarbeit zuständig. Informieren Sie sich, zu welchen Themen und auf welchen Gebieten die Lehrenden der verschiedenen Profilbereiche arbeiten und besuchen Sie deren Sprechstunden.

Emeritierte oder pensionierte Hochschullehrer:innen der FU Berlin dürfen lebenslang lehren und prüfen. Auch wer an eine andere Institution gewechselt ist und dort prüfungsberechtigt ist, darf eine Masterarbeit betreuen.

Zunächst sollte eine Betreuung am OEI gesucht werden. Findet sich hier niemand, kann die Suche FU-weit ausgedehnt werden und dann erst darüber hinaus. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss eine externe Betreuung genehmigen (formloser Antrag mit CV der gewünschten Person und einer Begründung). Mindestens ein:e Betreuer:in (Erst- oder Zweitbetreuung) muss am OEI lehren. Mitarbeitende der FU, die keine Lehrverpflichtung haben (etwa drittmittelfinanzierte Projektmitarbeitende) dürfen keine Abschlussarbeiten betreuen.

Schreiben

Die Masterarbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und soll ca. 21.000 Wörter umfassen. Dieser Umfang darf höchstens um 10 % unter- oder überschritten werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen.

Abgabe

Die Masterarbeit ist spätestens zum Abgabetermin und nur als PDF-Datei in einer Mail an das Prüfungsbüro (ma-oei@polsoz.fu-berlin.de) zu senden. Die Studierenden erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Gutachter:innen erhalten die Arbeit dann weitergeleitet.

Sie müssen außerdem schriftlich versichern, dass Sie die Masterarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.