FAQ
Abschlussnote
Zur Ermittlung der Gesamtnote werden die jeweiligen Noten mit der Zahl der dazugehörigen Leistungspunkte multipliziert, dann addiert und durch die Summe der einbezogenen Leistungspunkte dividiert. Bei der Ausweisung des Notenwertes auf dem Zeugnis wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt
Anerkennungen
- Können an anderen Institutionen erbrachte Leistungen anerkannt werden?
Grundsätzlich ja. Solche Leistungen dürfen aber nicht für andere Studiengänge erbracht worden sein.
- Welche Lehrveranstaltungen können anerkannt werden?
Interne Anerkennungen beziehen sich auf Wechsel in Modulen am Osteuropa-Institut. Externe Anerkennungen beziehen sich auf Lehrveranstaltungen, die an einem anderen Institut/Fachbereich der FU oder einer anderen Universität (auch im Ausland) angeboten werden.
- Können in den Modulen Konzepte und Kontexte der Osteuropastudien, Disziplinare Grundlagen der Osteuropastudien (A und B) und Interdisziplinare Projektarbeit (Lernwerkstatt) externe oder interne Studienleistungen anerkannt werden?
Diese Module sollten am OEI absolviert werden.
- Können in dem Modul aus dem Profilbereich, dem Vertiefungsmodul aus dem Profilbereich) und dem Modul Interdisziplinäre Vertiefung interne und externe Lehrveranstaltungen anerkannt werden?
Ja. Pro Modul sollte jeweils nur eine Lehrveranstaltung im Rahmen einer Anerkennung absolviert werden. Es können zudem nur Lehrveranstaltungen anerkannt werden, die den Qualifikationszielen und Inhalten der jeweiligen Modulbeschreibung entsprechen. Die Modulprüfung sollte in einer Lehrveranstaltung des OEI abgelegt werden. Bitte sprechen Sie die Anerkennung vor dem Absolvieren mit der/dem Modulverantwortlichen ab.
- Welche Nachweise müssen erbracht werden?
Sie müssen eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung erbringen, die Sie anerkennen lassen möchten.
- Gibt es für die Beantragung ein Formular?
Ja, bitte nutzen Sie dieses Formular. Bitte füllen Sie es soweit wie möglich aus - auch den unteren Bereich. Das mit der Unterschrift der/des Modulveranwortlichen vervollständigte Formular schicken Sie mit der Leistungsbestätigung (bzw.weisen Sie auf die Bestätigung in Campus Management hin) an das Studienbüro. Dort wird die Anerkennung dann eingetragen.
Wichtig:
- Besprechen Sie die anzuerkennende LV mit der/dem Modulverantwortlichen Ihres Profilbereichs im Voraus.
- Buchen Sie die LV über Campus Management. Ist dies nicht möglich, bitten Sie nach erfolgreichem Abschluss um eine Leistungsbestätigung durch die/den Lehrenden.
Campus Management
Seit dem Wintersemester 2004/05 führen alle Studierenden in Bachelor- oder Masterstudiengängen ihre Anmeldungen zu Modulen, Lehrveranstaltungen oder Prüfungen zu bestimmten Fristen online durch.Jede Anmeldung ist verbindlich und kann nur während der Anmeldefrist zurückgezogen werden.
Die Frist für die Anmeldung zu Modulen, Lehr- und Lernformen und Prüfungsleistungen beginnt am ersten Montag des Semesters und endet am dritten Freitag nach Beginn der Vorlesungszeit.
Die Anmeldungsphase für das aktuelle Semester entnehmen Sie bitte der Webseite des Campus Managements.
Sollten Sie aus dringenden Gründen die Anmeldung nicht während der Frist vorgenommen haben, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro des Fachbereichs Politik und Sozialwissenschaften.
Zu beachten! Die Anmeldung im CM funktioniert nur für alle regulären Veranstaltungen an der FU in Ihrem Studiengang und Semester. Für Veranstaltungen in anderen Modulen, anderen Unis etc. müssen Sie eine Anerkennung bekommen. Bitte schauen Sie für weitere Infos unter "Anerkennungen" (s.o.)nach.
Weiterführende Informationen auf der Webseite des Campus ManagementsGute wissenschaftliche Praxis
Jeder Studierende muss wissenschaftliche und ethische Standards wahren. Bitte lesen Sie sich die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis durch.
Plagiieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird streng geahndet. Schlimmstenfalls droht die Exmatrikulation. Riskieren Sie nichts, sondern machen Sie sich von Studienbeginn an mit den Regeln vertraut.
Die Universitätbibliothek bietet verschiedene Lernangebote zur Verbesserung der Studienfähigkeit.
Masterarbeit
Spätestens ab dem dritten Semester sollten sich Studierende mit der Planung und Durchführung ihrer Masterarbeit beschäftigen. Neben einem verpflichtenden Kolloquium im jeweiligen Profilbereich muss hierzu auch eine Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsbüro des OEI durchgeführt werden.
Anmeldung
Wenn Sie ein Thema und eine Betreuung gefunden haben, sollten Sie sich zur Masterarbeit anmelden. Dies geschieht laut Studienverlaufsplan im 4. Fachsemester. Die Bearbeitungszeit startet mit der Themenausgabe jeweils zum Ende der Anmeldemonate.
Das Prüfungsbüro stellt auf seiner Webseite entsprechende Informationen für die Anmeldung der Masterarbeit zur Verfügung. Die Anmeldung von Masterarbeiten kann im Sommersemester bis Mitte April, Mitte Mai und Mitte Juni, im Wintersemester bis Mitte November, Mitte Dezember und Mitte Januar erfolgen. Die genauen Termine gibt das Prüfungsbüro jeweils bekannt (siehe Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit).
Grundsätzlich gilt, dass zur Anmeldung der entsprechende Anmeldebogen mit den Unterschriften der betreuenden Person sowie der/des Prüfungsausschussvorsitzenden sowie dem Thema der Arbeit eingereicht werden muss. Bitte beachten Sie, dass für die Doppelmasterprogramme gesonderte Formulare benötigt werden. Diese finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Prüfungsbüros.
Betreuung
Die Studierenden müssen eigenständig eine Erst- und Zweitbetreuung suchen. Grundsätzlich sind die prüfungsberechtigten Lehrkräfte aus dem Profilbereich für die Betreuung und Bewertung der Masterarbeit zuständig. Informieren Sie sich, zu welchen Themen und auf welchen Gebieten die Lehrenden der verschiedenen Profilbereiche arbeiten und besuchen Sie deren Sprechstunden.
Emeritierte oder pensionierte Hochschullehrer:innen der FU Berlin dürfen lebenslang lehren und prüfen. Auch wer an eine andere Institution gewechselt ist und dort prüfungsberechtigt ist, darf eine Masterarbeit betreuen.
Zunächst sollte eine Betreuung am OEI gesucht werden. Findet sich hier niemand, kann die Suche FU-weit ausgedehnt werden und dann erst darüber hinaus. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss eine externe Betreuung genehmigen (formloser Antrag mit CV der gewünschten Person und einer Begründung). Mindestens ein:e Betreuer:in (Erst- oder Zweitbetreuung) muss am OEI lehren. Mitarbeitende der FU, die keine Lehrverpflichtung haben (etwa drittmittelfinanzierte Projektmitarbeitende) dürfen keine Abschlussarbeiten betreuen.
Schreiben
Die Masterarbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und soll ca. 21.000 Wörter umfassen. Dieser Umfang darf höchstens um 10 % unter- oder überschritten werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen.
Abgabe
Die Masterarbeit ist spätestens zum Abgabetermin und nur als PDF-Datei in einer Mail an das Prüfungsbüro (ma-oei@polsoz.fu-berlin.de) zu senden. Die Studierenden erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Gutachter:innen erhalten die Arbeit dann weitergeleitet.
Sie müssen außerdem schriftlich versichern, dass Sie die Masterarbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
Projektkurs
Ablauf
Der Projektkurs ist Bestandteil des Interdisziplinären Bereichs. Er beginnt jeweils im Wintersemester und geht über zwei Semester. Durch die Zusammenarbeit an gemeinsamen Projekten gewinnen Studierende aus unterschiedlichen Fachdisziplinen ein differenzierendes Verständnis für die unterschiedlichen fachdisziplinären Perspektiven auf Osteuropa als Forschungsgegenstand. Damit üben sie auch interdisziplinären Denken und Forschen in der Praxis ein.
Welche Lerninhalte werden vermittelt?
- Aufarbeitung und Bearbeitung aktueller Forschungsdebatten in und zu Osteuropa
- Entwicklung, Diskussion und Bearbeitung projektbezogener und interdisziplinärer Forschungsfragen und -ergebnisse
- Vertiefung verschiedener Theorieansätze sowie der Methoden empirischer Forschung in den einzelnen Disziplinen
Welche Leistungsanforderungen werden gestellt?
- aktive und regelmäßige Teilnahme
- Projektkonzept (im ersten Semester)
- Zwischenbericht (am Ende des ersten Semesters)
- Durchführung / Präsentation
- schriftlicher Abschlussbericht (am Ende des zweiten Semesters)
Spracherwerb
- Welche Sprachen sollen gelernt werden?
Vorrangig sollen osteuropäischen Sprachkenntnisse erworben und erweitert werden.
- Können externe Sprachkurse anerkannt werden?
Ja. Sprachkenntnisse sollen durchaus auch etwa im Ausland erworben werden. Auch die Kurse anerkannter Einrichtungen im Inland können angerechnet werden, etwa von anderen Universitäten/Hochschulen in Berlin und Brandenburg. Bitte sprechen Sie vor Kursbesuch mit dem FU Sprachenzentrum ab, ob der gewählte Kurs anerkannt werden kann. Achtung: In einer Sprache, die Sie neu lernen, müssen Sie mindestens 10 LP erwerben.
- Können auch nicht-osteuropäische Sprachen gelernt werden?
Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Fällen auf Antrag auch dem Lernen anderer Sprachen zustimmen.
- Können auch Deutsch- oder Englischkurse anerkannt werden?
Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Fällen auf Antrag auch Deutschkurse ab dem Niveau C2 und Englischkurse ab dem Niveau C1 anerkennen, wenn die Sprachkenntnisse also über das zur Bewerbung erforderliche Niveau erweitert werde
Studienabschluss
Feststellung des Studienabschlusses
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller Studienleistungen ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses beim Prüfungsbüro stellen. Nur auf diesen Antrag hin werden die Zeugnisse ausgestellt.
Exmatrikulation
Studierende müssen nach dem Masterabschluss eigenständig einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dies ist ein separater Vorgang, der von dem Antrag auf Feststellung des Studienabschusses (dieser erfolgt im Prüfungsbüro) zu unterscheiden ist. Von Amts wegen werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie die Studiengebühren nicht bezahlt haben.
Studierendenberatung
Um die Studierenden bei der Organisation und Durchführung der Abschlussphase zu unterstützen, hat das Osteuropainstitut eine Beratungsstelle geschaffen. Dort erhalten Studierenden Unterstützung, die ihren Abschluss planen oder Probleme bei der Umsetzung haben. Die Probleme können dabei vielfältiger Natur sein. Es wird empfohlen, in einem Ersttermin die individuelle Situation zu besprechen, um im Anschluss das weitere Vorgehen zu besprechen.
Studienverlauf
- Müssen die Module in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden?
Der exemplarische Verlaufsplan gibt eine Empfehlung zur Gestaltung der vier Semester, ist aber kein Zwang. Sicher ist es günstig, sich zuerst die Grundlagen zu erarbeiten. Am Ende zählen aber die erworbenen ECTS und nicht der Zeitpunkt des Erwerbs.
- Welche Leistungen müssen für ein Modul erbracht werden?
Die meisten Module bestehen aus zwei oder drei Lehrveranstaltungen. Für alle Lehrveranstaltungen muss die regelmäßige und aktive Teilnahme bestätigt werden. Aber nur in einer Lehrveranstaltung muss die Modulprüfung abgelegt werden.
- Muss ein Modul vollständig in einem Semester abgeschlossen werden?
Nein, die zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Semestern absolviert werden. Allerdings sollte die Modulprüfung zeitnah zu der Lehrveranstaltung erfolgen, in der sie abgelegt wird
Der ausgelaufene Magisterstudiengang Osteuropastudien wird vom Fachbereich Philosophie- und Geisteswissenschaften bearbeitet und betreut. Für alle Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das dortige Prüfungsbüro.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Sabine Pag.