Studienabschluss
Feststellung des Studienabschlusses
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller Studienleistungen ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses beim Prüfungsbüro stellen. Nur auf diesen Antrag hin werden die Zeugnisse ausgestellt.
Exmatrikulation
Studierende müssen nach dem Masterabschluss eigenständig einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dies ist ein separater Vorgang, der von dem Antrag auf Feststellung des Studienabschusses (dieser erfolgt im Prüfungsbüro) zu unterscheiden ist. Von Amts wegen werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie die Studiengebühren nicht bezahlt haben.