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Praktikumsbescheinigung
Für das erfolgreich absolvierte Praktikum wird von der Praktikumsbeauftragten ein Nachweis ausgestellt - die Praktikumsbescheinigung. Der Nachweis ist zugleich eine Voraussetzung für die spätere Anmeldung zum Studienabschluss.
Die Praktikumsbescheinigung wird nach der Auswertung des von dem Praktikumsgeber ausgestellten Praktikumszeugnisses sowie des von der/dem Praktikantin/en verfassten Praktikumsberichtes ausgestellt.
Beide Dokumente können nach dem Abschluss des Praktikums bei der Praktikumsbeauftragten als Kopie oder elektronische Version eigereicht werden.
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